Vom Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan "Unterstraßäcker" für die Errichtung eines Sitz- und Grillplatzes mit L-Pflastersteinen (Terrasse) und Stellplätze für u. a. Anhänger mit Rasengittersteinen wird Kenntnis genommen.
Bei der Errichtung der Terrasse sowie der Stellplätze handelt es sich um verfahrensfreie Bauvorhaben gemäß Art. 57 BayBO. Da diese beide außerhalb der festgesetzten Baugrenze des Bebauungsplanes geplant sind, ist eine Befreiung von dieser Festsetzung erforderlich.
Es wurde in der Vergangenheit vom Landratsamt Lindau für die Errichtung des genehmigungspflichtigen Carports bereits eine Befreiung von der Einhaltung der Baugrenze erteilt.
Beschluss:
Dem Antrag auf isolierte Befreiung von der Festsetzung "Baugrenze" des Bebauungsplanes "Unterstraßäcker" wird zugestimmt.
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