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öffentlich


BA-Nr.: 08/2027



Sachvortrag:
 
Vom Antrag auf Neubau eines Hochregal Kühllagers und eines Technikgebäudes (Gebäude 4 + 5) wird Kenntnis genommen. Das Vorhaben wurde in der letzten Sitzung ausführlich vorgestellt. Zwischenzeitlich fand ein Öffentlichkeitstermin vor Ort statt.
 
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Hochland".
 
Der Bauherr beantragt für folgende Festsetzungen eine Befreiung vom Bebauungsplan:
 
1.    Maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhe über NN
 
Gemäß Bebauungsplan ist hier eine maximale Gebäudehöhe von 671,20 m ü. NN festgesetzt.
 
Beantragt wird eine Befreiung für die Umsetzung mit einer Gesamt-Gebäudehöhe von 672,40 ü. NN.
 
Begründung des Bauherrn:
Die im Vorhabenplan geplante Haustechnik zur Kühlung des Hochregal Kühllagers war bisher als zulässige Dachaufbauten geplant. Im Zuge der detaillierten technischen Ausarbeitung, hat es sich aus funktionalen und emissionstechnischen Gründen als absolut vorteilhaft erwiesen, die gesamte Haustechnik indoor zu realisieren. Damit kann vollkommen auf lärmemittierende Dachaufbauten verzichtet werden. Deshalb die Beantragung der geringfügigen Überschreitung der Gesamt-Gebäudehöhe.
 
 
2.    Festsetzungen Gewerbelärm
 
Die Außenbauteile des Hochregallagers sind fugendicht auszuführen und müssen ein bewertetes Schalldämm-Maß von mind. 29 dB aufweisen.
 
Beantragt wird eine Befreiung für die Ausführung als PIR-Paneelfassade für Kühlhäuser mit 27 dB
 
Begründung des Bauherrn:
Aus energetischen und Nachhaltigkeitsgründen wird die Hochregalfassade mit schwerentflammbaren PIR-Paneelen, mit einer Schalldämmung von 27dB (A) ausgeführt. Die Ausführung mit PIR-Paneelen trägt dadurch wesentlich zur Energieeinsparung bei. Die im Lärmschutzgutachten IB Hils für den B-Plan festgesetzten Lärmkontingente werden sogar in Teilen unterschritten.
 
 
Ein Teil des Rates merkt an, dass sich die Ausführung der Fassadengestaltung auf der Westseite gegenüber der Vorstellung in der letzten Sitzung - bis auf einen farblichen Streifen im Bereich des ursprünglichen Fensterbandes - nicht verändert hat.
Es wird ferner im Gremium darauf hingewiesen, dass die verwendeten PIR-Paneelen eine Abweichung von dem vorgegebenen Schallmaß darstellen. Die schalltechnischen Vorgaben werden trotzdem erreicht, teilweise unterschritten.

Beschluss:
 
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Den beantragten Befreiungen vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Hochland" wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
6
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
16
 

 



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