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Aufwandsentschädigung stellvertretende Bürgermeister - Beratung und Beschlussfassung



Sachvortrag:
 
In der Sitzung am 13.03.2023 hat der Marktgemeinderat die Entschädigung für den Zweiten und Dritten Bürgermeister auf 450 € bzw. 400 € monatlich erhöht. Ebenso wurde eine Prüfung zum Jahresbeginn 2024 beschlossen.
 
Durch die gleichbleibende Taktung von Vertretungen erscheint die Beibehaltung der Entschädigungshöhe gerechtfertigt und wird von den Stellvertretern so beantragt.
 
Durch die enge Abstimmung der drei Bürgermeister (u.a. durch die regelmäßigen Besprechungen) wird von den Stellvertretern auch Verantwortung übernommen. Es kommt manchmal zu kurzfristigen Vertretungsfällen, dies erfordert Bereitschaft und Flexibilität bei den Stellvertretern. Zudem wird durch die Entschädigungshöhe deren Arbeit für die Allgemeinheit wertgeschätzt.
 
In Urlaubsvertretung kommt der Zweite Bürgermeister etwas öfter zum Einsatz als der Dritte Bürgermeister (Unterschreiben von Anordnungen). Ansonsten agieren beide auf Augenhöhe. Es kommt im Schnitt über das Jahr gesehen zu drei bis fünf Vertretungen pro Monat, welche sich beide Stellvertreter aufteilen (Referenzjahr: 2023).
 
Diese ergeben sich i.d.R. durch Paralleltermine. Der Markt Heimenkirch versucht nach wie vor, eine hohe öffentliche Präsenz zu zeigen (auch bei vermeintlich kleineren und weniger werbewirksamen Veranstaltungen à Kinderschutzbund, Verkehrswacht, Caritas, etc.).
 
Seit dem Umzug des Ersten Bürgermeisters nach Kempten im Juli 2022 stieg die Vertretungsfrequenz leicht an (z.B. für manche Repräsentationstermine an Wochenenden).
 
Daher wird empfohlen, die aktuelle Aufwandsentschädigung für die stellvertretenden Bürgermeister ab 01.01.2024 bis zum Ende der Legislatur im April 2026 beizubehalten.
 
Es wird nach den Entschädigungen in vergleichbaren Kommunen gefragt. Diese liegen in ähnlicher Höhe, teilweise gibt es deutlicher Abstufungen zwischen den Vertretern.
In der Diskussion wird von Ratsmitgliedern ein Zusammenhang zwischen dem Wohnsitzwechsel des Ersten Bürgermeisters und der Inanspruchnahme der Stellvertreter gesehen.

Beschluss:
 
Der Marktgemeinderat beschließt, die aktuellen Entschädigungen für den 2. Bürgermeister mit 450 € mtl. und für den 3. Bürgermeister mit 400 € mtl. beizubehalten.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
2
Anwesende Mitglieder:
16
 
Anm.: Herr MGR Gerhard Kempter und Herr MGR Xaver Schneider haben wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
 

 



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Markt Heimenkirch
Lindauer Straße 2, 88178 Heimenkirch
Tel.: 08381 805-0
E-Mail: rathaus@heimenkirch.de
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