zu TOP 3.1 zu TOP 4. TOP 3.2
öffentlich


Erhöhung des Arbeitgeberanteils zu den vermögenswirksamen Leistungen



Sachvortrag:
 
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bietet nun die Möglichkeit, den Beschäftigten einen höheren Arbeitgeberanteil zu den vermögenswirksamen Leistungen zu gewähren. Bislang lag der Arbeitgeberanteil tariflich bei monatlich 6,65 € (bei Vollbeschäftigten). Diese Formulierung wurde geändert in "mindestens 6,65 € pro Monat".
 
Laut Rückmeldung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV) gibt es im TVöD keine Deckelung des Arbeitgeberanteils. Monatliche Höchstbeträge aus dem Sparkassen-Tarifvertrag (TVöD-S) in Höhe von 40,- € oder dem Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) in Höhe von 50,- € können als Richtwerte herangezogen werden.
 
Um die Attraktivität des Marktes Heimenkirch als Arbeitgeber weiter zu stärken wird empfohlen, ab dem Jahr 2024 den Arbeitgeberanteil zu den vermögenswirksamen Leistungen auf 40 € pro Monat zu erhöhen. Bei Teilzeitbeschäftigten entsprechend anteilig.
 
Anhand der aktuell bestehenden Verträge für vermögenswirksame Leistungen (20 Stück) würden die Kosten bei 6.942 € pro Jahr liegen (bisher 1.748 €). Der Arbeitgeberanteil zu den vermögenswirksamen Leistungen ist steuer- und sozialversicherungspflichtig.
 
In der Diskussion wird angemerkt, dass bei Erhöhung des Zuschusses die Zahl der Verträge steigen könnte. Eine Steigerung um 100 % kann nicht ausgeschlossen werden. Unter Berücksichtigung der anteiligen Sozialversicherungsbeiträge erhöht sich der Arbeitgeberaufwand entsprechend. Es handelt sich um eine zusätzliche Lohnerhöhung zu der tariflichen Erhöhung zum 01.03.2024 von 10 - 11 %. In anderen Branchen ist ein Arbeitgeberzuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen in dieser Höhe üblich. Es werden die Vorschläge gemacht, den Zuschuss zum 01.01.2025 zu gewähren bzw. ihn nach Betriebszugehörigkeit zu staffeln.
 
Vor Beschlussfassung wird angekündigt, dass zuerst über eine Zuschussgewährung von mtl. 40 € ab 01.01.2024 und - sollte dieser Beschluss abgelehnt werden - über eine Zuschussgewährung ab 01.01.2025 abgestimmt werden soll.

Beschluss:
 
Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung des Arbeitgeberanteils zu den vermögenswirksamen Leistungen von 6,65 € auf 40,- € (bei Vollzeitbeschäftigten) pro Monat für die Beschäftigten des Marktes Heimenkirch ab 01.01.2024.
 
 
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
7
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
16
 

 



nach oben
Markt Heimenkirch
Lindauer Straße 2, 88178 Heimenkirch
Tel.: 08381 805-0
E-Mail: rathaus@heimenkirch.de
Markt Heimenkirch
Lindauer Straße 2 · 88178 Heimenkirch · Tel.: 08381 805-0 · rathaus@heimenkirch.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung