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öffentlich


Gewährung von Zuschüssen für die Entgeltumwandlung zum Zwecke der betrieblichen Altersvorsorge



Sachvortrag:
 
Im öffentlichen Dienst sind die Möglichkeiten für zusätzliche Leistungen an die Beschäftigten durch den Tarifvertrag begrenzt. Außerhalb des Tarifvertrages gibt es kaum Möglichkeiten für die Gewährung von zusätzlichen Leistungen.
 
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bietet nun die Möglichkeit, dass den Beschäftigten zusätzlich zum TVöD-Entgelt, ein Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung zum Zwecke der betrieblichen Altersvorsorge in Höhe von bis zu 15 % des umgewandelten Entgelts, höchstens jedoch in Höhe der durch die freiwillige Entgeltumwandlung eingesparten Sozialversicherungsbeiträge, gewährt werden kann.
 
Um die Attraktivität des Marktes Heimenkirch als Arbeitgeber weiter zu wird empfohlen, ab 01.03.2024 einen entsprechenden Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung in Höhe von 15 %, maximal 25 €/Monat, des umgewandelten Entgelts auf Antrag der Beschäftigten zu gewähren.
 
Die Gewährung dieser Zuschüsse ist nur für Altersvorsorgeverträge bei Anbietern im Sinne des § 6 TV-EUmw/VKA möglich. Dies sind in Bayern die Zusatzversorgungskasse (ZVK), die Versicherungskammer Bayern (VKB) sowie die Sparkassen-Finanzgruppe.
 
Anhand der aktuell bestehenden Verträge für Entgeltumwandlungen (8 Stück) würden die Kosten für die Zuschüsse bei 1.575 € pro Jahr liegen. Durch die freiwillige Entgeltumwandlung der Beschäftigten reduzieren sich beim Markt Heimenkirch die Personalkosten durch die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge. Bisher konnte diese Einsparung nicht an die Beschäftigten weitergegeben werden. Mit der neuen Regelung wäre dies nun möglich.
 
Hierzu ein Rechenbeispiel:
 
Vom Beschäftigten wird eine monatliche Entgeltumwandlung in Höhe von 100,- € gemacht.
 
Der Arbeitgeber spart sich durch die Entgeltumwandlung folgende Beiträge:
Krankenversicherung 8,1 %:            7,36 €
Pflegeversicherung 1,7 %:                1,70 €
Rentenversicherung 9,3 %:              9,30 €
Arbeitslosenversicherung 1,3 %:       1,30 €
Ersparnis AG:                                 19,66 €
 
Arbeitgeber-Zuschuss 15 %: 15,- €
 
Der Zuschuss zur Entgeltumwandlung wäre dann wieder steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die Details für die Gewährung der Zuschüsse werden in einer Dienstvereinbarung geregelt.

Beschluss:
 
Der Gemeinderat beschließt die Gewährung eines Arbeitgeberzuschusses an die Beschäftigten des Marktes Heimenkirch in Höhe von 15 % des umgewandelten Entgelts, höchstens jedoch in Höhe der durch die freiwillige Entgeltumwandlung eingesparten Sozialversicherungsbeiträge und maximal in Höhe von 25,- € pro Person/Monat.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
16
 

 



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Markt Heimenkirch
Lindauer Straße 2, 88178 Heimenkirch
Tel.: 08381 805-0
E-Mail: rathaus@heimenkirch.de
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