zu TOP 3. zu TOP 3.2 TOP 3.1
öffentlich


BA-Nr.: 13/2023



Sachvortrag:
 
Vom Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan "Aufm Kapf" für die Errichtung eines Stellplatzes wird Kenntnis genommen.
 
Der Bauherr hatte bereits mit der Errichtung des Kfz-Stellplatzes und der dazugehörigen Stützkonstruktion in Form vom L-Steinen aus Beton begonnen. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 BayBO.
 
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes "Aufm Kapf". In diesem Bebauungsplan sind Festsetzungen zu Geländeveränderungen im Baugebiet sowie bezüglich der Ausführung von Stützmauern festgelegt worden.
 
Veränderungen des natürlichen Geländes (Aufschüttungen und Abgrabungen) - maßgeblich ist das natürliche Gelände zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes - sind nur mit einer maximalen Höhendifferenz von jeweils 1,25 m zulässig.
 
Bezüglich der Errichtung von Stützkonstruktionen ist festgesetzt, dass diese in einer Bauweise auszuführen sind, die für Wasser und Kleinlebewesen durchlässig ist (z. B. Trockenmauern aus Natursteinen, Gabionen, etc.).
 
Der ursprünglich geplante Stellplatz hätte daher isolierte Befreiungen vom Bebauungsplan "Aufm Kapf" hinsichtlich der maximal zulässigen Geländeaufschüttung sowie für die Bauweise der Stützkonstruktion in Form von L-Steinen aus Beton benötigt.
 
Der Bauherr hat daraufhin einen Antrag auf isolierte Befreiung eingereicht. Es fanden diesbezüglich Gespräche im Bauamt statt, mit der Empfehlung die Planung nochmals zu überarbeiten in Bezug auf die geplante Höhe des Stellplatzes und die dafür erforderliche Aufschüttung von mehr als 1,25 m in Teilbereichen.
 
Es wurde zwischenzeitlich ein neuer Antrag eingereicht. Die neue geplante Höhe des Stellplatzes entspricht den Vorgaben des Bebauungsplanes und erfordert keine isolierte Befreiung mehr.
 
 
Es gab bereits in anderen Fällen im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes Befreiungen hinsichtlich der Zulässigkeit und Ausführung von Stützkonstruktionen.
 
Ein Nachbar hat dem Vorhaben nicht zugestimmt.
 
Es wird die Versiegelung der Grundstücke angesprochen, die nach dem Bebauungsplan zulässige Fläche ist hier eingehalten.

Beschluss:
 
Der Gemeinderat erteilt die beantragte isolierte Befreiung hinsichtlich der Ausführung der Stützkonstruktion für den Stellplatz in Form von L-Steinen aus Beton. Hinsichtlich der Höhe des Stellplatzes hat sich der Bauherr an die Vorgaben des Bebauungsplanes zu halten (max. Aufschüttung 1,25 m zum ursprünglichen natürlichen Geländeverlauf).

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
2
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
14
 

 



nach oben
Markt Heimenkirch
Lindauer Straße 2, 88178 Heimenkirch
Tel.: 08381 805-0
E-Mail: rathaus@heimenkirch.de
Markt Heimenkirch
Lindauer Straße 2 · 88178 Heimenkirch · Tel.: 08381 805-0 · rathaus@heimenkirch.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung