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öffentlich


Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Kindertagesstätte Arche Noah"



Sachvortrag:
 
Der Marktgemeinderat des Marktes Heimenkirch beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes "Kindertagesstätte Arche Noah" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Osten des Hauptortes des Marktes Heimenkirch und wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 117/18 (Teilfläche), 117/38 (Teilfläche), 118 (Teilfläche), 119 (Teilfläche), 2089 (Teilfläche).
Erfordernis und Ziele der Planung:
-        Herstellung der baurechtlichen Zulässigkeit der Erweiterung der Kindertagesstätte Arche Noah
-        Verbesserung der Stellplatzsituation durch flächenschonenden Ausbau bzw. Verlegung der bestehenden Stellplätze
-        Berücksichtigung der angrenzenden naturräumlichen Gegebenheiten, insbesondere des Waldabstandes
-        Berücksichtigung und Sicherung der geplanten Verlegung des Hammerbaches
-        Berücksichtigung angrenzender Wohnnutzungen und deren Erschließungssituation im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen
-        abschließende Steuerung der baulichen Entwicklung in diesem Gebiet durch verbindliche Vorgaben (qualifizierter Bebauungsplan)
-        Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Bebauungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).
 
Aus dem Gemeinderatsgremium ergeben sich Fragen, ob in diesem Bauleitplanverfahren bereits weitere Flächen mit aufgenommen werden könnten/sollten für eine spätere Wohnbebauung.
Grundsätzlich ist so etwas möglich, dies würde allerdings eine Verzögerung des Verfahrens bedeuten. Zum aktuellen Zeitpunkt erscheint dies nicht sinnvoll. Zum einen muss hierfür zunächst ein Erfordernis geprüft werden, zum anderen können künftige Begebenheiten momentan noch nicht konkret abgebildet werden. In diesem Fall wäre dann, der jetzt aufgestellte Bebauungsplan ggf. zum Zeitpunkt der Umsetzung schon wieder anzupassen.
 
 
 
 
 
 

Beschluss:
 
Der Marktgemeinderat des Marktes Heimenkirch beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes "Kindertagesstätte Arche Noah" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)).

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
14
 

 



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Markt Heimenkirch
Lindauer Straße 2, 88178 Heimenkirch
Tel.: 08381 805-0
E-Mail: rathaus@heimenkirch.de
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