Vom Antrag auf Abriss und Neuerrichtung eines Wohngebäudes wird Kenntnis genommen.
Für das Bauvorhaben wurde 2022 eine Bauvoranfrage eingereicht. Diese wurde vom Landratsamt Lindau abgelehnt. Begründet wurde dies damit, dass durch die damals geplante Tiefgarage die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigt wird.
In der neuen Planung wird auf die Tiefgarage verzichtet.
Die Nachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt, wenn die Voraussetzungen des § 35 BauGB erfüllt sind.
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